Die Maßnahme „Heilpraktiker*in Vollzeit Vormittagskurs“ an der Freie Heilpraktikerschule Freiburg ist nach AZAV zertifiziert. Für diese Ausbildung können wir Bildungsgutscheine entgegennehmen.
Mehr Informationen zur Ausbildung Heilpraktiker*in im Vormittagskurs gibt es hier >>
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular anfragen:
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr
Kontaktformular Beratungstermin bei der Bundesagentur für Arbeit >>