der Freie Heilpraktikerschule Freiburg GmbH (Stand: Februar 2026)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Freie Heilpraktikerschule Freiburg GmbH, Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg („Schule“) und den Teilnehmer/innen („Teilnehmer/in“) von Ausbildungen, Fortbildungen, Kursen, Vorträgen, Seminaren und allen anderen Angeboten der Schule.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Ausbildungen, Kurse, Seminare, sonstige Veranstaltungen und Angebote (gemeinsam „Kurse“), die zwischen der Schule und den Teilnehmer/innen geschlossen werden, unabhängig davon, ob die Buchung online, per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort erfolgt.
(2) Individuelle Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag gehen diesen AGB vor, im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
(1) Die Darstellung der Kurse auf der Webseite und in Informationsmaterialien ist unverbindlich und stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt insbesondere über die Webseite, per E-Mail oder schriftlich. Mit Abgabe der Anmeldung gibt der/die Teilnehmer/in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrages ab. Diese Anmeldung ist rechtsbindend.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Schule die Anmeldung ausdrücklich (z.B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Die Schule kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlenden Voraussetzungen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
(1) Die Kurse können jeweils ab einer Mindestteilnehmerzahl von sechs Personen stattfinden.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Schule vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Kursgebühren werden im Fall der Absage vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche (z.B. Reise- oder Übernachtungskosten) bestehen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schule vor.
(1) Es gelten die bei Anmeldung angegebenen Kursgebühren. Etwaige Frühbucherrabatte, Zahlungsmodalitäten und Einschreibegebühren ergeben sich aus der Kursbeschreibung.
(2) Die Kursgebühr ist spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fällig.
(3) Wenn angeboten, beträgt der Frühbucherrabatt 5% der Kursgebühr; maßgeblich ist der jeweils angegebene Anmeldeschluss.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Schule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und den Kursplatz bis zur vollständigen Zahlung anderweitig zu vergeben.
(1) Sofern der Ausbildungsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere online) mit einem Verbraucher geschlossen wurde, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Übt der/die Teilnehmer/in das Widerrufsrecht fristgerecht aus, werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet.
(3) Das Widerrufsrecht kann bei vorzeitig vollständig erbrachten Dienstleistungen erlöschen, wenn der/die Teilnehmerin ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Schule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und bestätigt hat, dass er/sie das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(1) Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist bzw. bei Verträgen, die nicht online als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurden, ist ein Rücktritt vom Kurs in Schriftform bis zu sechs Wochen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr abzüglich der Einschreibegebühr erstattet; deren Höhe sich aus der Kursbeschreibung ergibt.
(2) Bei einem Rücktritt ab sechs Wochen vor Kursbeginn ist eine Rückzahlung der Kursgebühr nicht mehr möglich.
(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Schule.
(4) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Bei Nichterscheinen oder nur zeitweiliger Teilnahme am Unterricht bleibt die gesamte Kursgebühr fällig; ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung oder Ersatztermine besteht grundsätzlich nicht.
(2) Der Kurs kann grundsätzlich nicht wiederholt werden.
(3) Etwaige Kulanzregelungen (z.B. Nachholen einzelner Termine) liegen im freien Ermessen der Schule.
(1) Inhalt, Umfang, Dauer und Ziel der Kurse ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Webseite und dem Ausbildungsvertrag.
(2) Die Kurse allein befähigen nicht zur Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis. Die Teilnahme an einer Heilpraktikerausbildung ersetzt nicht die behördliche Heilpraktikerüberprüfung und die erforderliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Überprüfung findet nicht an der Freien Heilpraktikerschule Freiburg statt. Der/die Teilnehmer/in muss sich über die Überprüfungsbedingungen informieren und sich selbstständig für die Überprüfung anmelden. Die Überprüfungskosten sind nicht in den Ausbildungskosten enthalten.
(3) Die Schule schuldet keinen bestimmten Prüfungserfolg oder das Bestehen von staatlichen oder behördlichen Prüfungen.
(4) Es obliegt den Kursleiter/innen, ob Handouts oder Skripte für die Kurse zur Verfügung gestellt werden. Falls vorhanden, stehen die Unterlagen den Teilnehmer/innen digital zur Verfügung und werden nicht in Papierform ausgedruckt.
(5) Soweit möglich, bietet die Schule optional Live-Stream-Unterricht an, insbesondere für immobile Teilnehmer/innen (Familienpflege, Krankheit, Fernwohnort). Es besteht jedoch kein Anspruch auf den Live-Stream von Kursen, außer diese werden explizit als Online- oder Hybrid-Unterricht angeboten. Es werden keine Kurse aufgezeichnet.
Teilnehmer/innen stellen selbst Hardware (z.B. Laptop, PC, Kamera, Mikro), Internetzugang und Software für Live-Stream-Unterricht bereit. Die Schule übernimmt keine Haftung für technische Probleme, Störungen oder Ausfälle auf Seiten der Teilnehmer/innen.
(1) Teilnehmer/innen sind für die Anreise, etwaige Übernachtungen und die persönliche Lernorganisation selbst verantwortlich.
(2) Teilnehmer/innen haben gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse, die für die Kursteilnahme relevant sind, der Schule rechtzeitig mitzuteilen, damit eine angemessene Berücksichtigung erfolgen kann.
(3) Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung; insbesondere haben Teilnehmer/innen vorab sicherzustellen, dass sie medizinisch und psychisch für die Teilnahme geeignet sind.
(1) Die Skripte und sonstigen Unterrichtsmaterialien, die den Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb des vertraglich eingeräumten Nutzungszwecks, insbesondere die Weitergabe an Dritte, das öffentliche Zugänglichmachen sowie das Mitschneiden der Veranstaltungen (Video- und/oder Tonaufnahmen), sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Schule unzulässig.
(3) Teilnehmer/innen erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für sie bereitgestellten Unterlagen ausschließlich zu eigenen Lernzwecken.
(1) Jede(r) Teilnehmer(in) ist für sich selbst verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Schule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(3) Gegenüber Teilnehmer/innen, die Verbraucher sind: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Schule auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt (i.d.R. Kursgebühr). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer/innen regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Gegenüber Teilnehmer/innen, die Unternehmer sind: Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Schule auf die Kursgebühr beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für mittelbare Schäden (insbesondere entgangener Gewinn und Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
(5) Eine weitergehende Haftung der Schule ist ausgeschlossen.
(6) Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen der Teilnehmer/innen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(7) Empfehlungen und Verweise auf externe Inhalte (z.B. Literatur, Partnerlinks) stellen keine Garantie für deren Qualität oder Rechtmäßigkeit dar. Die Schule haftet nicht für fremde Inhalte.
(1) Termin- und Planänderungen aus organisatorischen oder wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung von Kursleiter/innen, höhere Gewalt) sind der Schule vorbehalten.
(2) In diesen Fällen kann die Schule Ersatztermine anbieten, Kursleiter/innen austauschen oder den Unterricht im zumutbaren Umfang anpassen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung entsteht, soweit die Gesamtleistung im Wesentlichen erhalten bleibt.
(3) Muss ein Kurs aus wichtigem Grund endgültig abgesagt werden, erstattet die Schule bereits gezahlte Kursgebühren; weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
(1) Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht für die Schule, wenn der/die Teilnehmer/in schwerwiegend gegen die Interessen der Schule verstößt, insbesondere durch störendes Verhalten, Verletzung von Hausordnung, grobe Respektlosigkeit, strafbare Handlungen oder wiederholte Verstöße gegen diese AGB.
(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, es sei denn, die fristlose Kündigung ist von der Schule schuldhaft verursacht.
Die Schule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzerklärung der Schule in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Freiburg im Breisgau, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung oder eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages und dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.