Kindergeld beantragen
Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Das Einkommen von Kindern spielt beim Kindergeld Anspruch während der Ausbildung – bis auf wenige Ausnahmen – keine Rolle.
Volljährige Kinder
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
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Ausbildungs- und Unterrichtszeit
Bei einer Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeit von 10 Wochenstunden gehen die Behörden von einer ernsthaft angestrebten Ausbildung aus. Liegen die Wochenstunden darunter, muss nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Zeitaufwand durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffs entsteht oder zusätzliche ausbildungsfördernde Aktivitäten (z. B. praktische Übungen, Versuche etc.) durchgeführt werden.