
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Folgende Kurse sind bei uns förderfähig:
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kommt diese Förderung für Sie in Frage:
Sie füllen einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen im Büro der Heilpraktikerschule aus. Danach wird auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abgezogen und die Heilpraktikerschule stellt den Förderantrag bei der L-Bank. Dieser Vorgang muss VOR Ausbildungsbeginn erfolgen.
Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Teilnehmer*innen an mehreren Fachkursen innerhalb eines Bewilligungszetraumes teilnehmen.
Der Zuschusssatz der Fachkursförderung liegt ab 1. September 2026 bei 45 %. Das bedeutet, dass der Kursanbieter Ihre Kursgebühr um 45 % reduziert, wenn Sie die obigen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de
Mehr Infos gibt es auch im Büro der Heilpraktikerschule unter 0761-88 79 01 65.