Förderprogramm Fachkurse

Was ist das Förderprogramm für Fachkurse?

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.

Kurse mit Förderung bei uns

Folgende Kurse sind bei uns förderfähig:

Die Voraussetzungen

Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kommt diese Förderung für Sie in Frage:

  • Sie sind Beschäftigte*r, Unternehmer*in, Freiberufler*in, Existenzgründer*in, Wiedereinsteiger*in oder gründungswillig
  • Sie wohnen oder arbeiten in Baden-Württemberg
  • Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
  • Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden und Beschäftigte von Transfergesellschaften.

Vorgehensweise zur Beantragung

Sie füllen einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen im Büro der Heilpraktikerschule aus. Danach wird auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abgezogen und die Heilpraktikerschule stellt den Förderantrag bei der L-Bank. Dieser Vorgang muss VOR Ausbildungsbeginn erfolgen.

Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Teilnehmer*innen an mehreren Fachkursen innerhalb eines Bewilligungszetraumes teilnehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschusssatz der Fachkursförderung liegt ab 1. September 2026 bei 45 %. Das bedeutet, dass der Kursanbieter Ihre Kursgebühr um 45 % reduziert, wenn Sie die obigen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de

Mehr Infos gibt es auch im Büro der Heilpraktikerschule unter 0761-88 79 01 65.

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