Die Ausbildungen an der Freien Heilpraktikerschule Freiburg befähigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Ausübung der Heilkunde ohne Heilpraktikererlaubnis. Für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ( Heilpraktiker*in & Heilpraktiker*in für Psychotherapie) für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig. Die Heilpraktiker-Überprüfung in Freiburg findet zweimal im Jahr statt.
Alle Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf können Sie auf der Seite des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald finden:
Für die Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Überprüfung, bieten wir verschiedene Kurse an. Alle Angebote können Sie auf unserer Website unter der Seite „Prüfungsecke“ finden.