Die Ausbildungen „Heilpraktiker*in im Vormittags-, Abend- und Wochenendkurs“ sowie die „einjährige und zweijährige Ausbildung Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ an der Freien Heilpraktikerschule Freiburg befähigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Ausübung der Heilkunde ohne Heilpraktikererlaubnis. Für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ( Heilpraktiker*in & Heilpraktiker*in für Psychotherapie) für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zuständig. Die Heilpraktiker-Überprüfung in Freiburg findet zweimal im Jahr statt.
Alle Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf können Sie auf der Seite des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald finden:
Für die Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Überprüfung, bieten wir folgende Kurse an:
>>Alle Angebote unter dem Reiter „Prüfungsecke„.
Möchten Sie sich ein Bild von den letzten Prüfungsfragen machen? Hier sind alle Prüfungsfragen der letzten Jahren:
Hier finden Sie noch ein paar Informationen die hilfreich sein könnten: