Ausgaben, die durch den Besuch von Weiterbildungen entstehen, können im Rahmen der Werbungskostenpauschale (Anlage N) abgesetzt werden, z.B.:
• Kurs– und Prüfungsgebühren
• Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial
• Reisekosten
• Übernachtungskosten
• Essen und Trinken außer Haus
• Heimischer Arbeitsplatz, wenn die Fort– und Weiterbildung daheim nach– oder vorbereitet werden muss